Aufträge |
Das Komitee P handelt unabhängig und neutral im Dienste der Gesetzgebenden Gewalt, um diese bei der Kontrolle der Ausführenden Gewalt zu unterstützen.
Auf den Bürger, den Polizisten, die Behörden hören. |
Das Komitee P fungiert als externe Institution sowohl in Bezug auf die Ausführende Gewalt (Minister, Bürgermeister, Polizeikollegium, usw.) als auch in Bezug auf die Polizeidienste (lokale und föderale Polizei, Sonderinspektionsdienste, usw.) und ist für die Überwachung der globalen Funktionsweise der Polizeidienste und der Ausübung der Polizeifunktion durch alle zuständigen Beamten der Polizei-, Inspektions- und Kontrolldienste zuständig. Diese Besonderheit macht das Komitee P zum einzigen externen und globalen Kontrollorgan für die Funktionsweise der Polizei- und Sonderinspektionsdienste, das zudem autonom und unabhängig ist. Das Komitee P muss jedoch der Sonderkommission, die für die parlamentarische Kontrolle des Ständigen Kontrollausschusses der Polizeidienste zuständig ist, Bericht erstatten. Zu diesem Zweck übermittelt es der Abgeordnetenkammer unter anderem Berichte über seine Kontrolluntersuchungen sowie jährlich seinen Tätigkeitsbericht, der allgemeine Schlussfolgerungen und Empfehlungen enthält.
In diesem Zusammenhang achtet das Komitee P besonders darauf, wie die Wirksamkeit, Effizienz und Koordinierung der Polizeidienste erreicht wird, und darauf, wie die Grundrechte und -freiheiten geachtet und bei der Ausübung der Polizeifunktion aktiv gefördert werden.
In diesem Zusammenhang achtet das Komitee P besonders darauf, wie die Wirksamkeit, Effizienz und Koordinierung der Polizeidienste erreicht wird, und darauf, wie die Grundrechte und -freiheiten geachtet und bei der Ausübung der Polizeifunktion aktiv gefördert werden.
Zum reibungslosen Funktionieren einer demokratischen, integren und gemeinschaftsorientierten Polizei beitragen. |