Sie haben Beschwerde beim Komitee P eingereicht
Wie geht es nun weiter?
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Sie können die gleichen Informationen auch unten lesen. |
Das Komitee P wurde geschaffen, um Probleme im Dienstbetrieb der Polizeidienste aufzudecken und nicht so sehr, um individuelles Fehlverhalten einzelner Polizeibeamter zu untersuchen.
Das Komitee P kann nicht alle Beschwerden selbst prüfen, sondern leitet sie an die für die Bearbeitung am besten geeignete Stelle weiter.
Das Komitee P kann nicht alle Beschwerden selbst prüfen, sondern leitet sie an die für die Bearbeitung am besten geeignete Stelle weiter.
Ausrichtung |
Untersuchung durch die zuständige Polizeidienststelle
Die meisten Beschwerden werden an den/die zuständige/n Polizeidienstleiter/in weitergeleitet, mit der Bitte um eine Erklärung oder eine gründliche Prüfung der Beschwerde.
Im Falle von Beschwerden aufgrund von individuellem Fehlverhalten eines/einer Polizeibeamten/in verfährt das Komitee P im Allgemeinen auf diese Weise, da der/die Vorgesetzte am besten in der Lage ist die Beschwerde zu prüfen und gegebenenfalls sofort die erforderlichen individuellen Maßnahmen zu ergreifen und/oder disziplinarische Sanktionen zu verhängen. Sie werden darüber schriftlich informiert. Das bedeutet nicht, dass das Komitee P die Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht überwacht, da das Ergebnis der polizeilichen Beschwerdeprüfung immer an das Komitee P weitergeleitet wird, der sie im Rahmen seiner Überwachung der globalen Funktionsweize der Polizeidienste berücksichtigt. |
Untersuchung durch den Untersuchungsdienst P
Beschwerden, die der Ausschuss P zur Überprüfung an seinen eigenen Untersuchungsdienst P weiterleitet, beziehen sich eher auf organisatorische und strukturelle Mängel.
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Einstellung der Bearbeitung
Das Komitee P kann den Beschluss fassen, die Bearbeitung Ihrer Beschwerde einzustellen:
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Straftaten
Informationen über Straftaten werden an die Justizbehörden übermittelt.
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Abschluss |
Nach einer Untersuchung durch die zuständige Polizeidienststelle
Die Polizeidienststelle informiert neben Ihnen auch das Komitee P über die Schlussfolgerungen der Untersuchung und die eingeleiteten Maßnahmen.
Sind Sie mit diesen Schlussfolgerungen nicht einverstanden, können Sie beim Komitee P einen schriftlichen, begründeten Antrag stellen, um Ihre Beschwerde erneut zu untersuchen. |
Nach der Untersuchung durch das Komitee P
Das Komitee P wird Sie schriftlich und in allgemeiner Form über die Ergebnisse der Untersuchung informieren.
Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse kann das Komitee P Empfehlungen zur Verbesserung des Dienstbetriebs der Polizeidienste abgeben. Es kann auch Vorschläge für Maßnahmen unterbreiten, um wiederkehrenden Verstößen vorzubeugen. |
Keine Sanktionen oder Mediation |
Das Komitee P ist nicht befugt, Sanktionen zu verhängen oder den Dienststellen bzw. Polizeibeamten Befehle oder Anweisungen zu erteilen.
Es ist auch nicht seine Aufgabe, bei einem Streit zwischen einer Einzelperson und einer Polizeidienststelle zu vermitteln.
Es ist auch nicht seine Aufgabe, bei einem Streit zwischen einer Einzelperson und einer Polizeidienststelle zu vermitteln.