Eine Meldung einreichen |
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Um zulässig zu sein, muss sich die Meldung auf einen begründeten Verdacht stützen, dass eine Integritätsbeeinträchtigung stattgefunden hat, stattfindet oder mit hoher Wahrscheinlichkeit stattfinden wird. Eine Meldung kann über einen internen oder externen Meldekanal eingereicht werden. Der Ausschuss P wurde zum externen Meldekanal für die Meldung einer Integritätsbeeinträchtigung bei der integrierten Polizei, dem Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse (KOBA) und der Generalinspektion der föderalen und lokalen Polizei (AIG) bestellt. Jede der oben erwähnten Dienststellen ist jedoch zur Einrichtung eines internen Meldekanals verpflichtet. Hinweisgeber bevorzugen die Nutzung des internen Meldekanals, wenn die Integritäts-beeinträchtigung intern wirksam geahndet werden kann, wenn die Unparteilichkeit der Untersuchung sichergestellt werden kann und wenn der Hinweisgeber der Auffassung ist, dass keine Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen besteht. |
Die Aufgabe des Comité P als externem Meldekanal für die Meldung von Integritätsbeeinträchtigung bei der integrierten Polizei, dem Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse (KOBA) und der Generalinspektion der föderalen und lokalen Polizei (AIG) ist mir klar und: