Unsere Geschichte |
Die Geschichte des Komitee P ist durch sieben zentrale Momente geprägt.

1. Die Schlussfolgerungen der Kommission zur Killerbande von Brabant.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss von Mai 1988 über die Art und Weise, wie die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus organisiert wurde (auch bezeichnet als "Kommission zur Killerbande von Brabant I"), zog eine Reihe von Schlussfolgerungen hinsichtlich der Kontrolle der Polizeidienste:
"[...] Es muss ein externes Organ für die Kontrolle aller Beamten mit polizeilichen Befugnissen eingerichtet werden. Eine interne Kontrolle erscheint unzureichend. Dieses Kontrollorgan hätte keine disziplinarische Funktion, sondern einen Aufsichtsauftrag. Mit anderen Worten, es würde ihm obliegen, die Art und Weise zu kontrollieren, wie die Polizeiaufgaben ausgeführt werden, und es müsste der Regierung und dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten." [1]
Im Bericht des Untersuchungsausschusses wurde im Übrigen auf die schlechte Funktionsweise der Polizei hingewiesen, die unter anderem verursacht wurde durch:
[1] Parlamentarische Dokumente, Kammer, 1989-1990, Nr. 59/8, S. 367.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss von Mai 1988 über die Art und Weise, wie die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus organisiert wurde (auch bezeichnet als "Kommission zur Killerbande von Brabant I"), zog eine Reihe von Schlussfolgerungen hinsichtlich der Kontrolle der Polizeidienste:
"[...] Es muss ein externes Organ für die Kontrolle aller Beamten mit polizeilichen Befugnissen eingerichtet werden. Eine interne Kontrolle erscheint unzureichend. Dieses Kontrollorgan hätte keine disziplinarische Funktion, sondern einen Aufsichtsauftrag. Mit anderen Worten, es würde ihm obliegen, die Art und Weise zu kontrollieren, wie die Polizeiaufgaben ausgeführt werden, und es müsste der Regierung und dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten." [1]
Im Bericht des Untersuchungsausschusses wurde im Übrigen auf die schlechte Funktionsweise der Polizei hingewiesen, die unter anderem verursacht wurde durch:
- ein großes Misstrauen und mangelnde Kollegialität zwischen den Ermittlern selbst sowie zwischen Polizei und Magistratur;
- eine Rivalität zwischen Polizeidiensten, die durch deren unterschiedlichen Status, Einstellungen, Ausbildung und Arbeitsbereiche noch verstärkt wird;
- eine schlechte Koordinierung zwischen den Polizeidiensten;
- die undemokratischen Aspekte bestimmter Polizeimethoden;
- bedeutende Probleme in Bezug auf die Leitung der Ermittlungen;
- eine Überschneidung der Zuständigkeiten verschiedener Polizeidienste.
[1] Parlamentarische Dokumente, Kammer, 1989-1990, Nr. 59/8, S. 367.
2. Der Pfingstplan I und die Verabschiedung des Grundlagengesetzes vom
18. Juli 1991
Im Anschluss an den Bericht des oben genannten Untersuchungsausschusses stellte die Pressemitteilung der Regierung vom 5. Juni 1990 ein Programm in Sachen Polizeiarbeit, Bürgersicherheit und die Bekämpfung der Kriminalität vor, besser bekannt als " Pfingstplan I ".
Dieser stellte verschiedene Säulen vor:
Im Mittelpunkt des Pfingstplans I stehen die Koordinierung der Polizeipolitik, die Anpassung der Kriminalpolitik, die strukturellen Anpassungen der Arbeitsweise der Polizei- und Nachrichtendienste und die Umsetzung des Gesetzes über das Polizeiamt.
Im Rahmen der Umsetzung des Pfingstplans I hat die Regierung 1991 einen Vorschlag für eine Aufsichtsregelung über die Polizeidienste ausgearbeitet, der drei wichtige Ziele erfüllen sollte:
In den Sitzungen vom 27. und 28. Februar sowie vom 12. und 13. Juli 1991 verabschiedeten die beiden gesetzgebenden Kammern das Gesetz zur Einführung der Kontrolle der Polizei- und der Nachrichtendienste, das am 18. Juli 1991 vom König genehmigt und am 26. Juli 1991 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde. Seitdem wurde dieses Grundlagengesetz mehrmals abgeändert.
18. Juli 1991
Im Anschluss an den Bericht des oben genannten Untersuchungsausschusses stellte die Pressemitteilung der Regierung vom 5. Juni 1990 ein Programm in Sachen Polizeiarbeit, Bürgersicherheit und die Bekämpfung der Kriminalität vor, besser bekannt als " Pfingstplan I ".
Dieser stellte verschiedene Säulen vor:
- strukturelle, institutionelle und Mentalitätsprobleme angehen;
- sich um die Wahrung und Achtung der demokratischen Rechte und Freiheiten und um Transparenz und Effizienz bemühen und die Verantwortung aller an der Ausübung der Polizeifunktion beteiligten Personen hervorheben;
- sich eher auf die qualitativen Aspekte als auf die quantitativen Aspekte konzentrieren.
Im Mittelpunkt des Pfingstplans I stehen die Koordinierung der Polizeipolitik, die Anpassung der Kriminalpolitik, die strukturellen Anpassungen der Arbeitsweise der Polizei- und Nachrichtendienste und die Umsetzung des Gesetzes über das Polizeiamt.
Im Rahmen der Umsetzung des Pfingstplans I hat die Regierung 1991 einen Vorschlag für eine Aufsichtsregelung über die Polizeidienste ausgearbeitet, der drei wichtige Ziele erfüllen sollte:
- die Achtung der verfassungsmäßigen Rechte und der Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger;
- Effektivität (und Effizienz);
- die Koordinierung der Polizeidienste.
In den Sitzungen vom 27. und 28. Februar sowie vom 12. und 13. Juli 1991 verabschiedeten die beiden gesetzgebenden Kammern das Gesetz zur Einführung der Kontrolle der Polizei- und der Nachrichtendienste, das am 18. Juli 1991 vom König genehmigt und am 26. Juli 1991 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde. Seitdem wurde dieses Grundlagengesetz mehrmals abgeändert.
3. Die Erweiterung der Befugnisse im Jahr 1998
1998 beschloss die Regierung, ein Kollegium einzurichten, um Beschwerden zu prüfen, die im Zusammenhang mit der Erteilung (oder Nichterteilung) von Sicherheitsermächtigungen, das heißt offizielle Bescheinigungen, die Zugang zu vertraulichen Daten gewähren, eingereicht wurden. Nach Ansicht der damaligen Regierung war es absolut notwendig, dass der Präsident oder ein anderes Mitglied des Ständigen Komitee P diesem Gremium angehörte, das als "Widerspruchsorgan für Sicherheitsermächtigungen" bezeichnet wird. So wurde der Präsident des Komitee P bezeichnet, um zusammen mit dem Präsidenten des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle über die Nachrichtendienste (Komitee R) und dem Präsidenten der Streitsachenkammer der Datenschutzbehörde in diesem Gremium zu tagen.
1998 beschloss die Regierung, ein Kollegium einzurichten, um Beschwerden zu prüfen, die im Zusammenhang mit der Erteilung (oder Nichterteilung) von Sicherheitsermächtigungen, das heißt offizielle Bescheinigungen, die Zugang zu vertraulichen Daten gewähren, eingereicht wurden. Nach Ansicht der damaligen Regierung war es absolut notwendig, dass der Präsident oder ein anderes Mitglied des Ständigen Komitee P diesem Gremium angehörte, das als "Widerspruchsorgan für Sicherheitsermächtigungen" bezeichnet wird. So wurde der Präsident des Komitee P bezeichnet, um zusammen mit dem Präsidenten des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle über die Nachrichtendienste (Komitee R) und dem Präsidenten der Streitsachenkammer der Datenschutzbehörde in diesem Gremium zu tagen.
4. Die Erweiterung der Befugnisse in 2004-2005
Das Programmgesetz vom 27. Dezember 2004 hat dem Komitee P eine ganze Reihe weiterer Kontrollaufgaben in Bezug auf die Aufsicht über die Sicherheitsdienste und -beamte im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Dienste einer öffentlichen Verkehrsgesellschaft (SNCB, STIB, TEC, De Lijn) übertragen, und dies auf der Grundlage einer Abänderung des Gesetzes vom 10. April 1990 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit, das durch das Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit aufgehoben worden ist. Dieses letztere Gesetz hat auch das Komitee P für befugt erklärt, die Kontrolle über die oben genannten Dienste und Beamte auszuüben.
Die föderale Polizei, die Dienste der Lokalen Polizei, die Sonderinspektionsdienste und die Sicherheitsdienste, die von einer öffentlichen Verkehrsgesellschaft beschäftigt werden, sind in den Begriff "Polizeidienste" einzubeziehen, wie dieser Begriff in seinem weitesten Sinne in dieser gesamten Broschüre benutzt wird.
Im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber beschlossen, die Regeln über die Sicherheitsermächtigungen auf die Bescheinigungen und Sicherheitsmitteilungen auszudehnen. Infolgedessen wurden dem Widerspruchsorgan im Falle einer Berufung gegen eine Verweigerung oder eine Genehmigung der Ausstellung einer Bescheinigung oder eines Sicherheitsgutachtens dieselben Entscheidungsbefugnisse übertragen. Hier sei noch erwähnt, dass diese Dokumente den Zugang zu bestimmten Räumlichkeiten, Gebäuden oder Grundstücken bedingen oder den Zugang zu bestimmten Funktionen ermöglichen.
Das Programmgesetz vom 27. Dezember 2004 hat dem Komitee P eine ganze Reihe weiterer Kontrollaufgaben in Bezug auf die Aufsicht über die Sicherheitsdienste und -beamte im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Dienste einer öffentlichen Verkehrsgesellschaft (SNCB, STIB, TEC, De Lijn) übertragen, und dies auf der Grundlage einer Abänderung des Gesetzes vom 10. April 1990 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit, das durch das Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit aufgehoben worden ist. Dieses letztere Gesetz hat auch das Komitee P für befugt erklärt, die Kontrolle über die oben genannten Dienste und Beamte auszuüben.
Die föderale Polizei, die Dienste der Lokalen Polizei, die Sonderinspektionsdienste und die Sicherheitsdienste, die von einer öffentlichen Verkehrsgesellschaft beschäftigt werden, sind in den Begriff "Polizeidienste" einzubeziehen, wie dieser Begriff in seinem weitesten Sinne in dieser gesamten Broschüre benutzt wird.
Im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber beschlossen, die Regeln über die Sicherheitsermächtigungen auf die Bescheinigungen und Sicherheitsmitteilungen auszudehnen. Infolgedessen wurden dem Widerspruchsorgan im Falle einer Berufung gegen eine Verweigerung oder eine Genehmigung der Ausstellung einer Bescheinigung oder eines Sicherheitsgutachtens dieselben Entscheidungsbefugnisse übertragen. Hier sei noch erwähnt, dass diese Dokumente den Zugang zu bestimmten Räumlichkeiten, Gebäuden oder Grundstücken bedingen oder den Zugang zu bestimmten Funktionen ermöglichen.
5. Die Erweiterung der Befugnisse im Jahr 2006
Bei der Schaffung des Koordinierungsorgans für die Bedrohungsanalyse (OCAM), dessen Aufgabe darin besteht, die terroristische und extremistische Bedrohung zu bewerten, wurde vorgesehen, dass dieses Organ unter die gemeinsame Kontrolle der Ständigen Komitees P und R gestellt wurde. Diese vollkommen neue Kontrollmission einer neuen Einrichtung und einer neuen Materie ist eine direkte Folge des Gesetzes vom 10. Juli 2006 über die Analyse der Bedrohung[1]. Seitdem trägt das Grundlagengesetz den Titel: "Gesetz vom 18. Juli 1991 zur Regelung der Kontrolle über die Polizei- und Nachrichtendienste und über das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse".
Ein wichtiges Element der Funktionsweise und der Schaffung des OCAM ist die gesetzliche Verpflichtung der "Unterstützungsdienste", ihm von Amts wegen oder auf Ersuchen seines Direktors alle Informationen zu übermitteln, über die sie im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags verfügen und die für die Erfüllung der Aufgaben des OCAM relevant erscheinen.
Das Gesetz vom 10. Juli 2006 listet die betroffenen Unterstützungsdienste auf und gibt dem König die Möglichkeit, die Liste zu erweitern. Die Anzahl der Dienste wurde zum letzten Mal durch den Königlichen Erlass vom 17. August 2018[2] erweitert.
Diese Unterstützungsdienste, die ein oder mehrere ihrer Mitglieder an das OCAM entsenden müssen, sind:
[1] BS vom 12. September 2018.
[2] BS vom 20. Juli 2006.
Bei der Schaffung des Koordinierungsorgans für die Bedrohungsanalyse (OCAM), dessen Aufgabe darin besteht, die terroristische und extremistische Bedrohung zu bewerten, wurde vorgesehen, dass dieses Organ unter die gemeinsame Kontrolle der Ständigen Komitees P und R gestellt wurde. Diese vollkommen neue Kontrollmission einer neuen Einrichtung und einer neuen Materie ist eine direkte Folge des Gesetzes vom 10. Juli 2006 über die Analyse der Bedrohung[1]. Seitdem trägt das Grundlagengesetz den Titel: "Gesetz vom 18. Juli 1991 zur Regelung der Kontrolle über die Polizei- und Nachrichtendienste und über das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse".
Ein wichtiges Element der Funktionsweise und der Schaffung des OCAM ist die gesetzliche Verpflichtung der "Unterstützungsdienste", ihm von Amts wegen oder auf Ersuchen seines Direktors alle Informationen zu übermitteln, über die sie im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags verfügen und die für die Erfüllung der Aufgaben des OCAM relevant erscheinen.
Das Gesetz vom 10. Juli 2006 listet die betroffenen Unterstützungsdienste auf und gibt dem König die Möglichkeit, die Liste zu erweitern. Die Anzahl der Dienste wurde zum letzten Mal durch den Königlichen Erlass vom 17. August 2018[2] erweitert.
Diese Unterstützungsdienste, die ein oder mehrere ihrer Mitglieder an das OCAM entsenden müssen, sind:
- die Staatssicherheit und der Allgemeine Nachrichten- und Sicherheitsdienst der Streitkräfte (2006);
- die lokale und die föderale Polizei (2006);
- der FÖD Finanzen - insbesondere die Generalverwaltung Zoll und Akzisen (2006) und die Generalverwaltung Schatzamt (2018);
- der FÖD Mobilität und Verkehr, der FÖD Inneres - insbesondere das Ausländeramt (2006) und die Generaldirektion Krisenzentrum (2018);
- der FÖD Auswärtige Angelegenheiten, der FÖD Justiz - insbesondere die Generaldirektion der Strafvollzugsanstalten (2018) und der Dienst Kult und Weltanschauungsgemeinschaft (2018).
[1] BS vom 12. September 2018.
[2] BS vom 20. Juli 2006.
6. Kompetenzerweiterung im Jahr 2018
Ab dem 5. September 2018 wurde das Ständige Komitee P gemäß dem Gesetz über den Schutz der natürlichen Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gemeinsam mit dem Ständigen Komitee R zur Datenschutzbehörde ernannt, die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch das OCAM und seine Auftragnehmer zuständig ist die im Rahmen von Missionen gemäß dem Gesetz vom 10. Juli 2006 und durch oder aufgrund besonderer Gesetzen durchgeführt wurde.
Ab dem 5. September 2018 wurde das Ständige Komitee P gemäß dem Gesetz über den Schutz der natürlichen Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gemeinsam mit dem Ständigen Komitee R zur Datenschutzbehörde ernannt, die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch das OCAM und seine Auftragnehmer zuständig ist die im Rahmen von Missionen gemäß dem Gesetz vom 10. Juli 2006 und durch oder aufgrund besonderer Gesetzen durchgeführt wurde.
7. Kompetenzerweiterung im Jahr 2019
Seit dem 17. Juni 2019, dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes vom 8. Mai 2019 zur Änderung des Gesetzes vom 15. September 2013 über die Meldung einer mutmaßlichen Integritätsbeeinträchtigung in einer föderalen Verwaltungsbehörde durch eines ihrer Personalmitglieder, können die Mitarbeiter der integrierten Polizei das im Gesetz vom 15. September 2013 vorgesehene Meldesystem nutzen, um eine vermutete Integritätsbeeinträchtigung innerhalb der integrierten Polizei zu melden.
Die Befugnisse, die dieses Gesetz den föderalen Ombudsmännern überträgt, werden vom Ständigen Komitee P ausgeübt, wenn ein Polizeibeamter eine mutmaßliche Beeinträchtigung der Integrität meldet.
Die Mitarbeiter der integrierten Polizei hatten bereits die Möglichkeit, dem Komitee P eine vermutete Integritätsbeeinträchtigung gemäß dem im Grundlagengesetz vom 18. Juli 1991 festgelegten Verfahren zu melden. Die Gesetzesänderung sieht ein neues Verfahren mit einem neuen Meldesystem vor, bei dem das Komitee P die externe Komponente ist, wenn der Hinweisgeber ein Polizeibeamter ist.
Seit dem 17. Juni 2019, dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes vom 8. Mai 2019 zur Änderung des Gesetzes vom 15. September 2013 über die Meldung einer mutmaßlichen Integritätsbeeinträchtigung in einer föderalen Verwaltungsbehörde durch eines ihrer Personalmitglieder, können die Mitarbeiter der integrierten Polizei das im Gesetz vom 15. September 2013 vorgesehene Meldesystem nutzen, um eine vermutete Integritätsbeeinträchtigung innerhalb der integrierten Polizei zu melden.
Die Befugnisse, die dieses Gesetz den föderalen Ombudsmännern überträgt, werden vom Ständigen Komitee P ausgeübt, wenn ein Polizeibeamter eine mutmaßliche Beeinträchtigung der Integrität meldet.
Die Mitarbeiter der integrierten Polizei hatten bereits die Möglichkeit, dem Komitee P eine vermutete Integritätsbeeinträchtigung gemäß dem im Grundlagengesetz vom 18. Juli 1991 festgelegten Verfahren zu melden. Die Gesetzesänderung sieht ein neues Verfahren mit einem neuen Meldesystem vor, bei dem das Komitee P die externe Komponente ist, wenn der Hinweisgeber ein Polizeibeamter ist.