Das Komitee P prüft alle Beschwerden, die auf organisatorische oder strukturelle Dysfunktion, individuelles Fehlverhalten, Fahrlässigkeit oder schwere Fehler hindeuten.
Beschwerden im Zusammenhang mit organisatorischen oder strukturellen Dysfunktionen werden von dem eigenen Untersuchungsdienst P untersucht. Für andere Beschwerden kann das Komitee P die Befugnis zur Bearbeitung der Beschwerde an den für die betreffende Polizei zuständigen Leiter delegieren. |
Das Komitee P ist kein Strafverfolgungsbehörde oder Zwangsorgan, es fungiert nicht als Ombudsmann und wurde nicht geschaffen, um individuelle Probleme zu lösen, die einige Personen mit Polizeidiensten haben können. |