Unterstützungsmaßnahmen |
Jede geschützte Person kann Unterstützungsmaßnahmen beantragen. Es gibt einen Unterschied zwischen der Regelung, die für Meldungen von Integritäts-beeinträchtigungen bei der integrierten Polizei gilt, und der Regelung, die für Meldungen von Integritätsbeeinträchtigungen bei dem Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse (KOBA) oder der Generalinspektion der föderalen und lokalen Polizei (AIG) gilt. Regelung bei der integrierten Polizei Jede geschützte Person (siehe Abschnitt „Schutz vor Vergeltungsmaßnamen“), die im Zusammenhang mit einer dem Ausschuss P vorgelegten Meldung einer Integritätsbeeinträchtigung steht, hat über den Ausschuss P Anspruch auf die folgenden Unterstützungsmaßnahmen:
Bei Bedarf können sie auch die Unterstützung in Anspruch nehmen, die im Rahmen der bestehenden spezifischen Regelungen für die integrierte Polizei gewährleistet ist (z. B. das Stress-Team zur Bewältigung der psychologischen Folgen). Regelung bei KOBA + AIG Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Meldung von Integritätsbeeinträchtigungen bei KOBA oder AIG Anspruch auf Unterstützungsmaßnahmen haben, können Sie diese über das FIRM erhalten.* Diese Unterstützungsmaßnahmen sind:
FIRM ist das Föderale Institut zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte. Diese Einrichtung wurde durch das Gesetz vom 12. Mai 2019 zur Errichtung eines Föderalen Instituts für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte geschaffen. In diesem Zusammenhang hat das Institut die Aufgabe, den Schutz der Rechte von Personen, die Integritätsbeeinträchtigungen melden, und eine entsprechende Rechts- und Gesellschaftskultur zu fördern. Sie können das FIRM per Mail an kl-la@firm-ifdh.be oder telefonisch unter +32 479 88 57 40 (NL) oder +32 479 88 57 23 (FR) kontaktieren. |