Der Ständige Ausschuss für die Kontrolle über die Poliziedienste
Das Komitee P wurde 1991 gegründet, um dem föderalen Parlament ein externes Aufsichtsorgan über die Polizei zur Verfügung zu stellen. Es hat seine Tätigkeit Mitte des Jahres 1993 aufgenommen.
Dank der zahlreichen Kontrolluntersuchungen und der Prüfung der Beschwerden durch den Untersuchungsdienst kann sich das Komitee P ein zuverlässiges Bild von der derzeitigen Arbeitsweise der Polizei machen. Dieses Bild, ergänzt durch Informationen aus vielen anderen Quellen, ermöglicht es ihm, als Beobachtungsstelle der Funktionsweise dieser Dienste für das föderale Parlament zu fungieren. Das Komitee P erfüllt seinen Auftrag auf verschiedenen Wegen, insbesondere durch die Prüfung von Beschwerden von Bürgern. Das Komitee P übt keine Vermittlungsfunktion aus und wurde nicht geschaffen, um individuelle Probleme, die bestimmte Personen mit der Polizei haben können, zu lösen. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu unseren: |