Vermutete Verletzung der Integrität
Seit dem 17. Juni 2019 ist das Verfahren über die Meldung einer mutmaßlichen Integritätsbeeinträchtigung in einer föderalen Verwaltungsbehörde durch eines ihrer Personalmitglieder - Eingeführt durch das Gesetz vom 15. September 2013, abgeändert durch das Gesetz vom 8. Mai 2019 - auf die Mitglieder des Personals der integrierten Polizei anwendbar.
Die Befugnisse, die dieses Gesetz den föderalen Ombudsmännern überträgt, werden vom Ständigen Komitee P ausgeübt, wenn ein Polizeibeamter (oder ein Polizeibeamter, der seit weniger als 2 Jahren nicht mehr bei der Polizei ist) eine mutmaßliche Beeinträchtigung der Integrität meldet. Dieses spezifische Verfahren erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase besteht in einer Vorankündigung. Nur im Falle einer günstigen Stellungnahme kann der Antragsteller die Meldung tatsächlich durchführen (zweite Phase), woraufhin das Ständige Komitee P eine inhaltliche Untersuchung einleitet. Eine detailliertere Beschreibung des Verfahrens sowie das Formular finden Sie auf der Internetseite. |