Wen kontrolliert das Komitee P ? |

Das Komitee P gewährleistet die externe Kontrolle der - was das Grundlagengesetz vom 18. Juli 1991 bezeichnet als - "Polizeidienste". Dieses Konzept ist sehr weit gefasst.
Genauer gesagt überwacht das Komitee P engmaschig:
Es ist Aufgabe des Komitee P, die Art und Weise zu untersuchen, wie die Polizeidienste die Entscheidungen der Justizbehörden, der Staatsanwaltschaft und der Verwaltungsbehörden (Innen- und Justizminister, Provinzgouverneure, Bezirkskommissare und Bürgermeister) ausführen. In Bezug auf diese Polizeibehörden selbst hat das Komitee P keine Kontrollbefugnisse, hat aber unweigerlich keine andere Wahl als , bestimmte Feststellungen zu machen, und dies auch in Bezug auf das Handeln oder Nichthandeln dieser Polizeibehörden.
Das Komitee P untersucht so die Aktivitäten und Methoden der Polizei-, Inspektions- und Sicherheitsdienste, ihre internen Vorschriften und Richtlinien, alle Dokumente, die das Verhalten ihrer Mitglieder regeln (mit Ausnahme der Leitlinien für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten und die Richtlinien für die Verwaltungspolizei), die Aktivitäten und Methoden der Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei sowie die spezifischen internen Kontrolldienste dieser Polizeidienste oder Polizeikorps.
Was das OCAM und die Unterstützungsdienste betrifft, so erstreckt sich die gemeinsam durch das Komitee P und das Komitee R ausgeübte Überwachung auf die Verpflichtung der Unterstützungsdienste, dem OCAM alle relevanten Informationen zu übermitteln, auf den Schutz der verfassungs- und gesetzmäßigen Rechte des Einzelnen sowie auf die Koordinierung und die Effizienz des OCAM.
Was nun dessen Eigenschaft als Datenschutzbehörde anbelangt, so erstreckt sich die gemeinsame Aufsicht des Ständigen Komitees P und des Ständigen Komitees R auf die Einhaltung der Vorschriften über den Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch das OCAM und durch seine Auftragnehmer, die im Rahmen der im Gesetz vom 10. Juli 2006 sowie durch oder im Rahmen spezifischer Gesetze vorgesehenen Aufträge durchgeführt werden.
Genauer gesagt überwacht das Komitee P engmaschig:
- die Zonen der lokalen Polizei und die föderale Polizei in all ihren Komponenten, einschließlich ihrer internen Kontroll- und Inspektionsdienste und der Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei;
- die Dienste, die den Behörden und Einrichtungen öffentlichen Interesses unterstehen, deren Mitglieder die Eigenschaft des Polizeibeamten oder Polizeioffiziers besitzen;
- die Personen, die individuell befugt sind, Straftaten aufzuspüren und festzustellen. Hier denken wir konkret an bestimmte Privatfeldhüter. Insgesamt kann man sagen, dass es sich um Hunderte von Beamten mit Polizeibefugnissen handelt, die in Bereichen wie Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung, Landwirtschaft und öffentliche Gesundheit, Sozialsicherheit und öffentliche Arbeiten tätig sind;
- die Sicherheitsdienste in den öffentlichen Verkehrsgesellschaften (SNCB, STIB, TEC, De Lijn) und die Sicherheitsbediensteten anlässlich ihrer Aktivitäten (Artikel 212 des Gesetzes vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit);
- und das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse (OCAM), dessen Aufgabe es ist, die terroristische und extremistische Bedrohung zu bewerten, sowie die Dienste, die zur Übermittlung von Informationen an das OCAM verpflichtet sind (die "Unterstützungsdienste").
Es ist Aufgabe des Komitee P, die Art und Weise zu untersuchen, wie die Polizeidienste die Entscheidungen der Justizbehörden, der Staatsanwaltschaft und der Verwaltungsbehörden (Innen- und Justizminister, Provinzgouverneure, Bezirkskommissare und Bürgermeister) ausführen. In Bezug auf diese Polizeibehörden selbst hat das Komitee P keine Kontrollbefugnisse, hat aber unweigerlich keine andere Wahl als , bestimmte Feststellungen zu machen, und dies auch in Bezug auf das Handeln oder Nichthandeln dieser Polizeibehörden.
Das Komitee P untersucht so die Aktivitäten und Methoden der Polizei-, Inspektions- und Sicherheitsdienste, ihre internen Vorschriften und Richtlinien, alle Dokumente, die das Verhalten ihrer Mitglieder regeln (mit Ausnahme der Leitlinien für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten und die Richtlinien für die Verwaltungspolizei), die Aktivitäten und Methoden der Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei sowie die spezifischen internen Kontrolldienste dieser Polizeidienste oder Polizeikorps.
Was das OCAM und die Unterstützungsdienste betrifft, so erstreckt sich die gemeinsam durch das Komitee P und das Komitee R ausgeübte Überwachung auf die Verpflichtung der Unterstützungsdienste, dem OCAM alle relevanten Informationen zu übermitteln, auf den Schutz der verfassungs- und gesetzmäßigen Rechte des Einzelnen sowie auf die Koordinierung und die Effizienz des OCAM.
Was nun dessen Eigenschaft als Datenschutzbehörde anbelangt, so erstreckt sich die gemeinsame Aufsicht des Ständigen Komitees P und des Ständigen Komitees R auf die Einhaltung der Vorschriften über den Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch das OCAM und durch seine Auftragnehmer, die im Rahmen der im Gesetz vom 10. Juli 2006 sowie durch oder im Rahmen spezifischer Gesetze vorgesehenen Aufträge durchgeführt werden.