Wer kann eine Verletzung der Integrität melden? |
Personen, die Informationen über Integritätsbeeinträchtigungen bei der integrierten Polizei, dem Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse (KOBA) oder der Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei (AIG) in einem arbeitsspezifischen Rahmen erhalten haben, unter anderem:
Eine anonyme Meldung ist möglich, aber nur in Ausnahmefällen, da sie die Kommunikation zwischen dem Hinweisgeber und dem Ausschuss P erschweren kann, während eine solche Kommunikation für angemessene Folgemaßnahmen zu der Meldung erforderlich sein kann (z. B. ein erneuter Kontakt mit dem Hinweisgeber zur Klärung der gemeldeten Informationen oder zur Bereitstellung weiterer Informationen). In jedem Fall sollte die anonyme Meldung genügend konkrete Informationen enthalten, um eine Untersuchung zu ermöglichen. |